Allgemeine Geschäftsbedingungen

1  Grundlage/Geltung

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jede Geschäftsbeziehung mit MANTRAILING SCHWEIZ. Spätestens mit dem Beginn der ersten Kurs-, Seminar- oder Trainingsgruppenanmeldung gelten diese Bedingungen vom Kunden als angenommen wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

2  Anmeldung

Eine Anmeldung für Seminare, Kurse und Trainingsgruppen ist erforderlich. Alle Angebote werden im Internet (www.mantrailing-schweiz.ch) ausgeschrieben. Anmeldungen können dort per Online-Formular getätigt werden. Es werden keine mündlichen oder telefonischen Anmeldungen akzeptiert.

3  Teilnehmerzahl

Die Teilnehmerzahl an Kursen, Seminaren und in Trainingsgruppen ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. MANTRAILING SCHWEIZ behält sich das Recht vor, Kurse, Seminare und Trainingsgruppen-Termine abzusagen oder zu verschieben.

4  Leistungsstärke, Einteilung Trainingsgruppen

a) Allgemein
Die Beurteilung der Leistungsstärke der Seminar-, Kurs- und Trainingsgruppen-Teilnehmer obliegt den Instruktoren von MANTRAILING SCHWEIZ.

b) Zulassung Kurse & Seminare
Über die Zulassung und Einteilung zu Weiterbildungsseminaren in höheren Leistungsklassen entscheiden die Instruktoren von MANTRAILING SCHWEIZ. Teilnehmer die nicht bei MANTRAILING SCHWEIZ trainieren haben den Nachweis ihrer Leistungsstärke zu erbringen. Im Zweifelsfall behält sich MANTRAILING SCHWEIZ vor, dass externe Teilnehmer zur Abklärung der Leistungsstärke eine kostenpflichtige Trainingseinheit zu absolvieren haben.

c) Trainingsgruppen
Die Trainingsgruppen von MANTRAILING SCHWEIZ werden in verschiedenen Leistungsstärken geführt. Die Einteilung der Teilnehmer obliegt den Instruktoren von MANTRAILING SCHWEIZ. Terminwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, es besteht jedoch kein Anspruch des Teilnehmers in der Trainingsgruppe seines Wunsches teilzunehmen. Mantrailer, welche nicht bei MANTRAILING SCHWEIZ einen Einsteiger-/Anfängerkurs absolvieren, müssen mindestens ein kostenpflichtiges Test-Training zur Feststellung der Leistungsklasse absolvieren.

5  Zahlungen/Zahlungsmöglichkeiten

a) Kurse und Seminare
Im Anschluss an die Online-Anmeldung erhalten Kurs- und Seminarteilnehmer eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Der fällige Betrag ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Erfolgt keine Überweisung verfällt die Anmeldung nach der Zahlungsfrist. Anmeldungen werden erst nach Eingang des fälligen Betrages definitiv.

b) Trainingsgruppen
Die Teilnahme an den Trainingsgruppen ist nur im Abonnement möglich (Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahres-Abo). Der Betrag für Abonnemente ist im Voraus fällig und per Überweisung zu begleichen. Ohne Kündigung per Internetformular im Memberbereich unter «Abos» mindestens 30 Tage vor Ablauf eines Abonnements wird dieses automatisch um die Dauer des laufenden Abonnements (Jahres-, Halbjahres- oder Vierteljahres-Abo) verlängert. Änderungen der Abolaufzeit sind ebenfalls mindestens 30 Tage vor Ablauf eines laufenden Abonnements per Internetformular vorzunehmen. Diese Regelung gilt für alle neuen sowie verlängerten Abos. Das Abonnement ist persönlich und nicht übertragbar und berechtigt den Inhaber zur Teilnahme in einer Trainingsgruppe mit einem Hund. Ausgefallene Trainings durch z.B Krankheit, Unfall und Ferien können Kostenfrei nach- oder vorgeholt werden. Weitere zusätzliche Trainingseinheiten können zum Einzelpreis von Fr. 40.– pro Lektion (Stand 1.1.2012, Preiserhöhung vorbehalten) absolviert werden.
Trainingsgruppen-Einsteiger welche das Training während eines laufenden Quartals aufnehmen haben anteilsmässig den Betrag eines Vierteljahres-Abo zu bezahlen (Barzahlung bei der ersten Trainingslektion). Für die weitere Berechtigung an der Trainingsgruppenteilnahme ist rechtzeitig vor Beginn eines neuen Quartals (30 Tage) das gewünschte Abo über die Website von Mantrailing Schweiz zu bestellen.

c) Spezialtrainings/Tagestrainings
Bei der Durchführung von zusätzlichen Trainingseinheiten oder Tagestrainings gelten spezielle, je nach Situation angesagte Zahlungskonditionen (Barzahlung oder Vorauszahlung per Überweisung).

6  Kurse/Seminare mit Gastinstruktoren

a) Verantwortlichkeiten
Bei der Veranstaltung von Kursen und Seminaren mit Gastinstruktoren zeichnet MANTRAILING SCHWEIZ nur für Thematik und Organisation verantwortlich. Inhalt sowie Art und Weise der Vermittlung fallen vollumfänglich in den Verantwortungsbereich des Gastinstruktors. MANTRAILING SCHWEIZ lehnt jede Verantwortung dafür ab.

b) Durchführung im Falle Absage Instruktor
Kurse/Seminare mit Gastinstruktoren werden – vorausgenommen ausreichende Teilnehmerzahl – auf jeden Fall durchgeführt. Sollte ein vorgesehener Instruktor infolge Krankheit oder höherer Gewalt den Kurs/das Seminar absagen müssen, behält sich MANTRAILING SCHWEIZ das Recht vor, ohne erweitertes Rücktrittsrecht der Kurs-/Seminarteilnehmer, einen adäquaten Ersatzinstruktor zu stellen. Ist der Einsatz eines Ersatzinstruktors nicht möglich (Terminprobleme o.ä.) wird der Kurs/das Seminar durch die Instruktoren von Mantrailing Schweiz abgehalten. In diesem Falle wird auf den Kurs-/Seminarpreis eine einmalige Reduktion von 25% ohne erweitertes Rücktrittsrecht gewährt. Ansonsten gelten die unter Paragraph 7a erläuterten Regeln für die Rückerstattung von Kurs-/Seminargebühren bei Absage durch angemeldete Teilnehmer.

7  Rückerstattungen

a) Kurse und Seminare
Meldet sich ein Teilnehmer von vorausbezahlten Kursen und Seminaren (siehe Paragraph 5) ab nachdem die Kurskosten bereits überwiesen wurden, erfolgt eine Rückerstattung durch MANTRAILING SCHWEIZ gemäss folgenden Abzügen für den Aufwand:
• bis 61 Tage vor Kursbeginn: 25% der Kurskosten
• 60 bis 31 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kurskosten
• 30 bis 10 Tage vor Kursbeginn: 80% der Kurskosten
• bei Abmeldung weniger als 10 Tage vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen erfolgt keine Rückerstattung der Kurskosten.
Bei mehrtägigen Seminaren mit im Preis inbegriffenen Übernachtungskosten gelten für den Anteil der Übernachtungen die Stornobestimmungen des Beherbergungsbetriebs.

b) Trainingsgruppen-Abonnemente
Beendet ein Abonnements-Besitzer vor Ende der Abo-Gültigkeit die Teilnahme an der Trainingsgruppe erfolgt keine Rückerstattung der Kosten. Es besteht kein Recht, nicht bezogene Trainingseinheiten nachträglich oder in einer anderen als der eingeteilten Trainingsgruppe zu beziehen.
Bei nachweislicher Krankheit mit einer Dauer von mehr als einem Monat (Arztzeugnis ist zwingend vorzuweisen) rückerstattet MANTRAILING SCHWEIZ für die Zeit des Ausfalls 80% der anteilsmässigen Abonnementskosten für die Zeit des Ausfalls.

8  Absage/Ausschluss

a) Absage/Abbruch durch Kursteilnehmer
Kurs-, Seminar- und Trainingsgruppentermine sind verbindlich. Sollte ein Kursteilnehmer nicht zum Kurs, Seminar oder zur Trainingsgruppe erscheinen oder den Kurs, das Seminar oder die Trainingseinheit vorzeitig abbrechen, werden keine Kosten rückerstattet und es entsteht kein Anspruch auf Ersatz der verpassten Lektion.

b) Absage/Abbruch durch MANTRAILING SCHWEIZ
MANTRAILING SCHWEIZ behält sich das Recht vor, einzelne Lektionen aus Sicherheitsgründen (Sturm, Gewitter o. ä.) abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Für Lektionen die aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden müssen, entsteht kein Anspruch auf Kurswiederholung oder Kostenrückerstattung.

c) Ausschluss durch MANTRAILING SCHWEIZ
MANTRAILING SCHWEIZ behält sich das Recht vor, Kurs-, Seminar- oder Trainingsteilnehmer vom Unterricht auszuschliessen. Dieser Vorbehalt tritt insbesondere dann in Kraft, wenn der Kurs-/Trainingsteilnehmer wichtige Informationen (z.B. Fehlverhalten oder Krankheit des Hundes) verschwiegen hat oder Anweisungen des Instruktors nicht befolgt. Bei Ausschluss eines Trainingsgruppen-Mitgliedes durch MANTRAILING SCHWEIZ erfolgt eine anteilsmässige Rückerstattung der Abonnementskosten unter Abzug des Aufwandes.

9  Gesundheit der Hunde

Es dürfen nur gesunde Hunde am Training teilnehmen. Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über den vollen Impfschutz verfügt. Über die Läufigkeit von Hündinnen ist die Kursleitung vor Lektionsbeginn zu informieren.

10  Haftung und Versicherung

Der Kunde haftet für alle von ihm, seinem Hund sowie seinen Begleitpersonen verursachten Schäden. MANTRAILING SCHWEIZ bzw. die Instruktoren von MANTRAILING SCHWEIZ übernehmen keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen.
Eine Haftung der Instruktoren von MANTRAILING SCHWEIZ wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Instruktoren handelt.
Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Kurse, Seminare und Trainingsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
Für Fahrzeuge aller Art, welche im Bereich der Übungsplätze parkiert werden, übernimmt MANTRAILING SCHWEIZ resp. Marcel Meyer, keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Der Kursteilnehmer ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selber Verantwortlich.

11  Informationspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, die Kursleitung über allfällige Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.

12  Verhalten auf den Übungsplätzen

Den Anweisungen der Kursleitung ist in jedem Falle strikte Folge zu leisten. Hunde, welche nicht am Arbeiten sind oder für die Arbeit vorbereitet werden sind im Auto zu belassen. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Instruktoren, sind Hunde immer an der Leine zu führen. Es ist darauf zu achten, dass Konfrontationen mit allfälligen Passanten vermieden werden. Es ist, insbesondere in verkehrsreichen Gebieten, immer eine Sichtschutzweste/-jacke zu tragen. Den allgemeinen Verkehrsvorschriften ist auch während der Arbeit folge zu leisten. MANTRAILING SCHWEIZ übernimmt keine Verantwortung im Falle von Gesetzesübertretungen der Teilnehmer von Kursen und Trainings.

13  Fremdwerbung

Ohne schriftliche Bewilligung von MANTRAILING SCHWEIZ ist es allen Kursteilnehmern untersagt während oder im Umfeld von Kursen, Seminaren und Trainings Werbung für eigene Dienstleistungen oder Dienstleistungen Dritter zu tätigen welche im Rahmen des Angebots von MANTRAILING SCHWEIZ oder der Hundeschule HAPPY DOG liegen. Namentlich sind dies Angebote aller Art der Mantrailing- oder anderer Hundeausbildungen, Handel und Verkauf von Hundefutter, Hundespielzeug und -zubehör sowie Angebote im Bereich der Tiermedizin und Tierheilung. Ebenso ist es untersagt, andere Kursteilnehmer im Nachhinein schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren um diese über eigene Angebote oder Angebote Dritter in Kenntnis zu setzen. Eine schriftliche Bewilligung für Werbung im vorgehend genannten Umfang kann auf Anfrage bei MANTRAILING SCHWEIZ beantragt werden. Zuwiderhandlungen gegen dieses Fremdwerbungsstatut werden mit einer Konventionalstrafe von Fr. 1’500.– geahndet.

14  Schlussbestimmungen

Alle Inhalte und Preise auf der Webseite von MANTRAILING SCHWEIZ (www.mantrailing-schweiz.ch) ohne Gewähr.
Für alle nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehaltenen Fälle wird schweizerisches Recht angewandt.

Horgen, November 2011
(Ziffer 5b aktualisiert am 10. Juni 2012)
(Ziffer 5b aktualisiert am 28. Oktober 2015)